HERZLICH WILLKOMMEN

DANKE

liebe Zugerinnen und Zuger für 80.2% der Stimmen und das damit ausgesprochene Vertrauen!

Ich gebe mein Bestes, es zu rechtfertigen.

Ihnen allen wünsche ich schöne Festtage und gute Gesundheit.

Diana Oswald, Rechtsanwältin Dr. iur., M.A. Management, Verwaltungsrichterin des Kantons Zug

Kompetent

Die zurücktretende Verwaltungsrichterin Gisela Bedognetti-Roth ist primär im Fürsorgerecht sowie im Sozialversicherungsrecht tätig; in geringerem Umfang auch im Steuerrecht und als Einzelrichterin im Ausländerrecht. Von ihrer Nachfolgerin oder ihrem Nachfolger wird grundsätzlich erwartet, diese Bereiche für die laufende Amtsperiode bis und mit 2024 zu übernehmen. 

In all diesen Materien kenne ich mich bestens aus: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht durfte ich bereits an der Universität unterrichten; Sozialversicherungsrecht wende ich in meiner aktuellen Tätigkeit als Gerichtsschreiberin am Bundesgericht täglich auf höchster Ebene an. Im Steuerrecht habe ich meine Doktorarbeit geschrieben und kenne dieses auch aus der anwaltlichen Praxis; das Ausländerrecht ist mir aus früheren unentgeltlichen Prozessbegleitungen geläufig. 

Aus meiner Tätigkeit als Ersatzrichterin am Verwaltungsgericht kenne ich ausserdem bereits die vorgegebenen Abläufe und den verfahrensrechtlichen Rahmen häufig vorkommender Verfahren, wie etwa der Anhörungen bei fürsorgerischen Unterbringungen. Auch im eigenhändigen Schreiben von Urteilen – wie es am Verwaltungsgericht zur Aufgabe einer Richterin gehört – bin ich versiert, tue ich doch genau dies seit fünf Jahren am Bundesgericht als Gerichtsschreiberin hauptberuflich.

Integer

Meine Kandidatur für das Richteramt entspringt einer Berufung, das Recht korrekt, fair und gerecht anzuwenden. Mir bereitet es Freude und es motiviert mich jeden Tag aufs Neue, wenn ich jeden Einzelfall genau prüfen und das Recht darauf nach bestem Wissen und Gewissen anwenden kann, zusammen mit einem kompetenten und kollegialen Team von Richterinnen und Richtern, Gerichtsschreibern und Gerichtsschreiberinnen und Kanzleimitarbeiterinnen. Selbstverständlich ist am Ende des Rechtsfindungsprozesses das Ergebnis, das Urteil, klar und nachvollziehbar zu begründen und in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Ich verfolge keine politischen Ziele und unterliege in der Entscheidfindung keiner Bindung an die Interessen meiner Partei, sondern entscheide unabhängig und bin einzig dem Recht verpflichtet. Aber: Niemand von uns ist als Mensch völlig neutral und wertfrei. Meine Parteizugehörigkeit zeigt deshalb auf, «wes Geistes Kind» ich bin: Ihnen als Wahlorgan; den Kolleginnen und Kollegen; den Streitparteien; aber auch mir selber. Letzteres ist Ausgangspunkt dafür, mich immer wieder selber kritisch zu hinterfragen. Muss ich in einem bestimmten Fall erkennen, dass ich nicht unvoreingenommen und unparteiisch entscheiden kann, trete ich selbstredend in den Ausstand. In diesem Fall kommen die anderen ordentlichen Richterinnen und Richter oder die Ersatzleute zum Zuge.

Bodenständig

Ich komme aus einer «Gewerbe-Familie», habe als erste in der Familie überhaupt auf dem ersten Bildungsweg (über die Matura direkt an die Universität) studiert und als Bedingung dafür neben Matura und Studium immer auch eine Erwerbstätigkeit gehabt – seit meinem 15. Lebensjahr. Hintergrund war der Wunsch meiner Familie, ich möge doch bitte nicht «abheben». Das hat mich geprägt. Ich habe so von jung auf sehr vielen verschiedenen Menschen aus allen möglichen sozialen Kreisen begegnen dürfen, statt primär Akademikern. Mein grösster Respekt gilt nicht nur den Rechtsunterworfenen, die sich gebildet und geschliffen ausdrücken können, sondern auch denen, die ihre Positionen schlicht am «gesunden Menschenverstand» ausrichten und sie einfach und direkt zum Ausdruck bringen. Ihre Vorbringen haben deshalb keineswegs weniger Gewicht. Sie juristisch einzuordnen verursacht für ein Gericht zwar oft mehr Arbeit, als wenn die Einordnung bereits pfannenfertig vorgetragen wird. Es gehört aber zur Dienstleistung, die ich gerne erbringe.